Verkehrswertermittlung
Eine fachgerechte und solide Verkehrswertermittlung ist Vertrauenssache. Sie sollte deshalb immer von einem neutralen Gutachter vorgenommen werden.
Erben und Vererben
Die Neutralität ist unabdingbar, wenn es beispielsweise um einen Erbfall geht. Dann muss dem Finanzamt nämlich mit Rechtssicherheit mitgeteilt werden, wie hoch der Wert einer Immobilie ist. Unterbleibt eine solche Mitteilung, wird das Finanzamt eine Schätzung aufgrund der Aktenlage vornehmen – und die Erbschaftssteuer in aller Regel zu Lasten des Steuerpflichtigen deutlich nach oben festlegen.
Mitunter soll ein Familienvermögen innerhalb der Familie aufgeteilt werden, um die spätere Erbschaftssteuer zu vermeiden. Auch hier ist eine neutrale Bewertung angezeigt, um nachträglichen Familienstreitigkeiten vorzubeugen. Die Bewertungen bilden nämlich die Grundlage der rechtsgültigen Notarverträge.
Trennung vom Partner
Wenn sich Ehepartner oder Lebensgemeinschaften trennen, dann führt der Streit ums liebe Geld oft zu einem nicht gewollten Rosenkrieg. Ist Immobilienbesitz vorhanden, dann ist auch in diesem Fall eine neutrale Bewertung notwendig, damit eine vertrauensvolle Grundlage geschaffen werden kann. So fühlt sich niemand über den Tisch gezogen, wenn die Immobilie letztlich verkauft wird oder ein Partner den anderen auszahlt.